Gemeinwohl

Gemeinnützigkeit:

Mit Bescheinigung vom 02.03.2022 wurde der Gesellschaft die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Löbau erstmals bestätigt.

Hierdurch ist die gemeinnützige GmbH berechtigt, Spendenbescheinigungen für Spenden zugunsten ihrer gemeinnützigen Zwecke

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO;
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)

auszustellen.

Spendenkonto:

Für eine direkte, unmittelbare Spende empfehlen wir unser Spendenkonto:

Linnaeus Kompetenzzentrum Hanf gGmbH
IBAN DE68830944950003484475
BIC GENO DE F1 ETK
EthikBank eG, Zweigniederlassung der Volksbank Eisenberg eG

Bitte geben Sie als Überweisungszweck das Wort „Spende“ an.

Der Begriff des „Gemeinwohls“:

Das Wohl der Allgemeinheit wird als Gegensatz zu individuellen Interessen oder Interessen bestimmter Gruppen der Gesellschaft oder – breiter – der Menschheit begriffen.

In diesem Sinne arbeitet die Linnaeus Kompetenzzentrum Hanf gGmbH daran, dieses Wohl durch nachhaltige Prozesse und Produkte und durch nachhaltiges Handeln sowie die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle zu befördern. Uns ist daran gelegen aufzuzeigen, dass nachhaltiges Wirtschaften möglich ist. Leitmotiv unserer Arbeit sind die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Nachhaltig handeln wir, indem wir das Ungleichgewicht in der Interaktion zwischen den Menschen, zwischen Mensch und der Natur und in der Nutzung natürlicher Grundlagen in eine zeitlose Balance bringen und hierfür mit unserer Arbeit die Voraussetzung schaffen. Bio-ökonomische Wertschöpfung spielt dabei eine zentrale Rolle für die Strukturentwicklung ganzer Regionen.