Unter dem 02.03.2022 wird der Gesellschaft die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Löbau bestätigt. Hierdurch ist die gemeinnützige GmbH berechtigt, Spendenbescheinigungen für Spenden zugunsten ihrer gemeinnützigen Zwecke (die Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO) auszustellen.